Ihre Rechte

Die Versicherungen der Schädiger versuchen zunehmend, den Geschädigten das Geschehen nach dem Unfall "aus der Hand" zu nehmen. Grund dafür sind versuchte Kosteneinsparungen der Versicherungswirtschaft.

Lassen Sie sich hierauf nicht ein, denn Sie sind "Herr des Verfahrens". Sie haben als Geschädigter im Haftpflichtschadenfall (also Unfallverursachung durch Ihren Unfallgegner) Anspruch auf Ihren eigenen Anwalt, Sachverständigen und Ihre Fachwerkstatt, wobei sämtliche Kosten von der Versicherung des Schädigers zu tragen sind. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Ansprüche optimal verfolgt werden.

Weitere Ansprüche:

> Wertminderung bei Reparaturschaden
> Mietfahrzeug oder Nutzungsausfall
> Bergungs- und Abschleppkosten
> Porto- und Telefonkostenpauschale
> Schmerzensgeld
> Kleiderschaden
> Haushaltsführungsschaden
> Heilbehandlungskosten (Eigenanteil)
> Erwerbsschaden
usw.